ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
die nachstehenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ i.S. diese AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium si erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Stil-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

2. Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetztes zu.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung an den Fotografen.
Der Besteller eines Bildnisses i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
Bei der Verwendung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nicht anders vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Ohne ausdrückliche Weisung des Auftraggebers bezüglich Gestaltung der Lichtbilder sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

4. Haftung
- Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene Negative nach zwei Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Photomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lichtbilder Schriftlich dem Fotografen geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge Beim Fotografen.

5. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert sich, dass er von allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen des Vervielfältigungs- und Verarbeitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verarbeitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Der Fotograf verpflichtet sich alle ihm überlassenen Vorlagen und Gegenstände sorgfältig zu behandeln er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber nicht ausgewählten. Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine andere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Sollte der vertraglich vereinbarte Termin von Seiten des Kunden abgesagt oder nicht eingehalten werden, wird ab 3 Monate vor dem Termin ein Ausfallhonorar von 90,00 € berechnet. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehen Zeit aus Gründen , die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, das dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf hat das Recht, seine Arbeit zu beenden, wenn während der Aufnahmen andere Personen ebenfalls fotografieren und dies auch nach Aufforderung nicht unterlassen.

7. Datenschutz
zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers könne gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, sofern nicht anders vereinbart wurde, weiterzugeben.

8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Vertragsparteien und für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Fotografen.
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Sollte der Oldtimer aus technischen Gründen kurzfristig nicht einsetzbar sein, verpflichtet sich unsere Firma, das Brautpaar mit einem anderen Auto termingerecht zu fahren.

PLATTFORM ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Allternativ zur EU-Plattform können Sie auch nationale Möglichkeiten nutzen. Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (Internet: https://www.verbraucher-schlichter.de) oder weitere Schlichtungsstellen zu finden auf der Internetseite https://www.verbraucher-schlichter.de/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen/was-ist-schlichtung/weitere-schlichtungsstellen Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sie können uns über das Kontaktformular oder per Mail über die Mail-Adresse im Impressum erreichen.